Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wehle Hartlöttechnik GmbH

Hartlöten ist mehr als nur ein technisches Verfahren – es ist eine Kunst, die Präzision, Erfahrung und die richtige Technologie erfordert. Als Ihr zuverlässiger Dienstleister für Hartlötarbeiten bieten wir Ihnen individuell zugeschnittene Lösungen, die auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung, einem engagierten und qualifizierten Team sowie modernster Löttechnik sind wir Ihr Partner für stabile und langlebige Metallverbindungen.

Allgemeines

  1. Diese nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, die die Wehle Hartlöttechnik GmbH mit jedem Kunden abschließt.
  2. Für alle Leistungen gelten ausschließlich unsere folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder Einkaufsbedingungen eines Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Die Rechte und Pflichten des Kunden und der Wehle Hartlöttechnik GmbH ergeben sich der Reihe nach zunächst aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten jeweils die Bestimmungen der vorrangigen Regelung.

Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrages, oder mit der Leistungserbringung durch die Wehle Hartlöttechnik GmbH zustande.
  2. Jeder Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der Wehle Hartlöttechnik GmbH.

Preise

  1. Alle Preise werden in Euro ausgewiesen. Sie gelten ab Werk zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Zu diesen Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
  2. Für den geschlossenen Vertrag sind die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise maßgeblich.

Zahlungsbedingungen

  1. Die von uns erstellten Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu begleichen.
  2. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten erfolgt ist. Scheckzahlungen erfolgen stets erfüllungshalber. Zahlungseingang ist in diesen Fällen ebenfalls die Gutschrift des Scheckbetrages auf unserem Konto.
  3. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen.

Angebote

  1. Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend.
  2. Die Vertragsannahme und der Umfang der Lieferung erfolgt ausschließlich gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
  3. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist.

Lieferung

  1. Sofern für unsere Lieferung ein Datum angegeben ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei lediglich um Richtwerte, deren Nichteinhaltung jedoch grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Auftraggebers führen kann.
  2. Beigestellte Waren werden frei unserem Hartlötwerk geliefert.
  3. Schadenersatzansprüche aufgrund des Leistungsvertrages sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt die Ausschlusstatbestände gemäß § 309 Abs. 7 a und b bleiben unberührt.
  4. Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige nicht offensichtlicher Mängel hat ebenfalls unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 2 Wochen ab Kenntnis vom Mangel schriftlich zu erfolgen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
  2. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde hat die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrügen.

Haftung

  1. Wir haften unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  2. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck einer Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner Absatz 8.4 entsprechend.

Warenangaben

  1. Angaben über Maße, Gewichte, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewähr für diese Angaben kann jedoch nicht übernommen werden, es sei denn, dass ausdrücklich über solche Angaben eine schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.

Datenschutz

  1. Die Wehle Hartlöttechnik GmbH hält die Bestimmungen des Datenschutzes ein.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die vollständige oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.